Liebe Eltern !

Sicherlich verfolgen auch Sie die Berichterstattung in der Presse bezüglich des Kinderkrankengeldes.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme soll nach Presseangaben sein, dass es in Ihrem Haushalt keine andere Person gibt, die ihr Kind betreuen kann.

Um diesen Anspruch geltend zu machen soll eine Bescheinigung des Kindergartens ausreichen.
Diese ist bei der Krankenkasse einzureichen.
Das Bundeskabinett hat die Erweiterung von 10 auf 20 Tage pro Kind und Elternteil bzw. von 20 auf 40 Tage pro Kind, bei Alleinerziehenden beschlossen. Die neue Regelung soll rückwirkend an dem 5. Januar 2021 gelten.
Sollten Sie eine solche Bescheinigung benötigen, können Sie diese von uns formlos erhalten.
Sprechen Sie uns gerne an!

Mit freundlichen Grüßen
Martina van Laak

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